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Das kann man nicht pauschal beantworten ohne Details zu kennen!
Man muss (auch bei Sonderzahlungen) auf die HÖCHSTBEMESSUNG achten, das AMS fördert nur, solange der DN unter dieser bleibt.
Provisionen usw könnten unter Umständen (sofern vertraglich festgelegt)-wenn Lohnbestandteil- auch gefördert werden.
Die Frage also: WIEVIEL? Kommt der DN über HBMGL
gibts eine andere Möglichkeit (Jubelgeld!?)-von den Jahren her; kann ja zB auch eine einmalige Treueprämie sein;
Die Geringfügigkeitsgrenze hat eigentlich nur mit geleisteten Mehrstunden zu tun;
Im Zweifelsfall beim AMS anrufen und fragen, ob Sie „dies oder jenes“ unschädlich auszahlen können, ist ja kein Problem; (Tip: Fr. Schopf,AMS,verbinden lassen;)
LG!