Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Altersteilzeit › Re:Re: Altersteilzeit
27.12.2005 um 11:20 Uhr
#17066
WANN ist eine Urlaubsablöse nicht rechtsunwirksam… ausser bei Beendigung als Urlaubsersatzleistung?
Mein Programm hat erschreckenderweise sogar eine eigene Lohnart dafür.
Vorschlag: In Brutto berechnen und dann als Prämie (oder was auch immer, das in Netto besser rauskommt-Jahressechstel…) auszahlen, die Urlaubskartei auf 0 stellen und vom DN unterschreiben lassen.