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11.5.2010 um 12:24 Uhr
#22455
Ja, entscheidend ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt (begrenzt mit der Höchstbemessungsgrundlage). Also nicht sozialversicherungspflichtige Entgeltbestandteile (zB echte Aufwandserätze) ausklammern.