Re:Re: Altersteilzeit

#17197

Meiner Meinung nach ab Antritt Freizeitphase. Begründung: Das Pendlerpauschale ist auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub befindet.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Schweiger