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30.12.2010 um 13:47 Uhr
#22978
Die Arbeitnehmer in Altersteilzeit erhalten – wie alle anderen – eine Entgelterhöhung (inklusive Lohnausgleich) um 2 %. Diese Lohnerhöhung bitte dem AMS melden – dieses muss prüfen, ob sich sich auf die Höhe des Altersteilzeitgeldes auswirkt (Unterschiedbsbetrag zwischen konkreter Lohnerhöhung und dem Tariflohnlohnindex ermitteltn).