Re:Re: Alltersteilzeit und KV-Erhöhung

Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Alltersteilzeit und KV-Erhöhung › Re:Re: Alltersteilzeit und KV-Erhöhung

#22978

Die Arbeitnehmer in Altersteilzeit erhalten – wie alle anderen – eine Entgelterhöhung (inklusive Lohnausgleich) um 2 %. Diese Lohnerhöhung bitte dem AMS melden – dieses muss prüfen, ob sich sich auf die Höhe des Altersteilzeitgeldes auswirkt (Unterschiedbsbetrag zwischen konkreter Lohnerhöhung und dem Tariflohnlohnindex ermitteltn).