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Hallo,
ich hatt noch nicht sehr viel mit „All-in-Vereinbarungen“ zu tun- höchstens mit Überstundenpauschale.
1.)
KV anwendbar:
Ich frage mich nur nach dem Sinn des Ganzen? Mann muss doch eine ziemlich „umfangreiche“ Kontrollrechnung machen – was das lohnverrechnen doch nicht erleichtert. Auch verliert man die Begünstigungen (meistens) bis auf das Herausschälen der Überstundenzuschläge.
KV nicht anwendbar:
Hier ebenfalls, man sollte zumindest 6 Monate Aufzeichnungen führen zu Kontrolle um die Überstunden herausschälen zu können und auch nur dann wenn keine fixe Stundenanzahl angegeben ist. Keine Begünstigungen: Abgabenfreiheit von Diäten usw.?
2.)
Ich habe jetzt einen Klienten der mir nicht glauben will, dass bei „All-in-Vereinbarungen“ keine Begünstigungen möglich sind. Auf der einen Seite will man alles mit einem Betrag pauschal abdecken, andererseits will man auf die Begünstigungen nicht verzichten.