Re:Re: All-In Vereinbarung

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#24336

Hallo,

ich hatt noch nicht sehr viel mit „All-in-Vereinbarungen“ zu tun- höchstens mit Überstundenpauschale.

1.)

KV anwendbar:

Ich frage mich nur nach dem Sinn des Ganzen? Mann muss doch eine ziemlich „umfangreiche“ Kontrollrechnung machen – was das lohnverrechnen doch nicht erleichtert. Auch verliert man die Begünstigungen (meistens) bis auf das Herausschälen der Überstundenzuschläge.

KV nicht anwendbar:

Hier ebenfalls, man sollte zumindest 6 Monate Aufzeichnungen führen zu Kontrolle um die Überstunden herausschälen zu können und auch nur dann wenn keine fixe Stundenanzahl angegeben ist. Keine Begünstigungen: Abgabenfreiheit von Diäten usw.?

2.)

Ich habe jetzt einen Klienten der mir nicht glauben will, dass bei „All-in-Vereinbarungen“ keine Begünstigungen möglich sind. Auf der einen Seite will man alles mit einem Betrag pauschal abdecken, andererseits will man auf die Begünstigungen nicht verzichten.