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16.1.2010 um 0:39 Uhr
#22273
Hallo Petra!
Wenn tatsächlich ein unbezahlter Urlaub vereinbart wurde und in der Vereinbarung auch die Aliquotierung der Sonderzahlungen vereinbart wurde, kannst du auch aliquotieren, es sei denn, dass dein KV etwas Günstigeres für den AN vorsieht.
Bei deinen Aliquotierungen gefällt mir die 2. Variante besser.
LG