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12.3.2009 um 14:41 Uhr
#21300
hallo heidi,
natürlich rechnet man nur die laufenden Bezüge der letzten 12 monate in diese freiwillige abfertigung.
da meine dienstnehmerin ohnehin ein jahresgehalt gesetzl. abfertigung bekommt, kommt neben der viertelberechnung keine zwölftelberechnung zum tragen.
nachstehend ein link, den ich sehr gut finde, da anhand von beispielen die freiwillige abfertigung gut erklärt wird.
lg gabriele