Re:Re: Änderungskündigung in Verbindung mit Abfertigung

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#21299

Hallo Heidi!

Spät, aber doch noch eine Antwort zur einvernehmlichen Auflösung eines begünstigten Behinderten:
Es bedarf NICHT der Zustimmung des Behindertenausschusses des Bundesozialamtes.

Auf eine kleine (mögliche) Falle muss ich dich auch noch aufmerksam machen:
Manche KV’s sehen bei Kündigung und baldiger Wiedereinstellung vor, dass die Dienstzeiten im Hinblick auf die Abfertigung „alt“ zusammengerechnet werden müssen und damit eine Übertrittsvereinbarung rechtsunwirksam ist.

Und noch eine mögliche Falle:
Es könnte dich im Bereich der SV „erwischen“, da die SV-Freiheit an die Beendigung des Dienstverhältnisses anknüpft.
In Wirklichkeit ist aber diese Beendigung nicht gegeben, weil das DV sofort fortgesetzt wird (= Scheinauflösung).
Somit ist die Gefahr groß, dass die GPLA die Abfertigungen „pflichtig“ macht.
Dazu gibt es sogar eine Judikatur: VwGH 29.10.2008, 2005/08/0218

LG