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9.12.2010 um 15:30 Uhr
#22475
Angenommen der DN hat Anspruch auf die volle Abfertigugn (12MG) und akzeptiert eine Änderungskündigung, dh nimmt eine Reduzierung in Kauf. Was macht man in der Praxis mit der Abfertigung ??? Vereinbaren, dass sie auf Basis des alten Gehaltes aufrecht bleibt ?
LG