Startseite › Foren › Sonstiges › ältere Dienstnehmer ab 2013 – wann A2? › Re:Re: ältere Dienstnehmer ab 2013 – wann A2?
27.3.2013 um 9:05 Uhr
#24425
Ja richtig, also leicht ist es wirklich nicht.
Das diese DN aber mit dem 60. LJ in A4u eingestuft werden kann, muss sie dem DG dementsprechend ein Schreiben vorlegen – so hab ich das verstanden.