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10.12.2009 um 13:38 Uhr
#22225
Hallo Ulrike!
Im Falle einer Gleitzeit ist es möglich, angesparte Plusstunden auch sv-technisch einfach im Auszahlungsmonat zu berücksichtigen (das ist aber wirklich eine Ausnahme, grundsätzlich hast du mit der Rollung recht).
Wenn du trotzdem die Möglichkeit zu einer Rollung hast (d.h. wenn du die Plusstunden eindeutig den Beitragszeiträumen zuordnen kannst), dann kann dir mE kein Missbrauch unterstellt werden.
LG