Re:Re: Abrechnungsbeleg

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#21734

Das EStG verlangt nur, daß eine Abrechnung auszuhändigen ist und welchen Mindestinhalt sie haben muß (§ 78 Abs. 5 EStG). In welcher Form dies geschieht (schriftlich/elektronisch), ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Wenn der KV oder der Dienstvertrag nicht ausdrücklich die Schriftform verlangen, genügt eine elektronische Abrechnung der gesetzlichen Pflicht. Entsprechende Maßnahmen zum Datenschutz sind dann jedoch zu ergreifen (z.B. Verschlüsselung und digitale Signatur). Näheres hierzu findest Du in den PV-Info Heften 3-5/2007.