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24.9.2010 um 23:32 Uhr
#23035
Hallo Gaby!
Da gibt’s eine kleine rechtliche Unsicherheit, aber:
Ja, rolle den UZ in den alten Monat auf, das ist die momentane Sichtweise der GKK.
Und ich hoffe, dass ich die letzte Frage jetzt richtig verstanden habe:
Bei den Austritten kannst du in allen Fällen (also egal welche Austrittsart) den zu viel erhaltenen UZ rückverrechnen und daher aufrollen (weil du ja keinen KV hast, der das theoretisch verhindern könnte), außer es steht dieser Vorgangsweise eine Vereinbarung im Dienstvertrag entgegen.
LG