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6.4.2010 um 20:21 Uhr
#22692
So ist es, die Ratenzahlung kann der DG bereits aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vornehmen, ein Einverständnis der DN braucht es dazu nicht (§ 23 Abs 4 AngG). Ich glaube auch nicht, dass die DN bei der Arbeiterkammer diese Auskunft erhalten hat, da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens 😉