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27.12.2005 um 13:43 Uhr
#17215
Liebe Barbara!
Schau´ mal in den Kollektivvertrag ob Du Info findest.
Ansonsten würde ich einen 12 Monatsschnitt nehmen wie im Angestelltengesetz § 23.
Bei den Erläuterungen steht bei Provisionen:
„…uzw in der durchschnittlichen Höhe der letzten 12 Monate.“ (DRdA 1977, 93)
Grüsse
Martin