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22.3.2010 um 23:05 Uhr
#22591
Hallo!
Frage 1: Korrekt, das Dienstverhältnis muss formell gelöst werden!
Frage 2: Hier sieht die Auslegung des Gesetzes so aus, dass es sich beim 1. Dienstverhältnis auch um ein bv-pflichtiges DV handeln muss(te), dass die BV-Beiträge bereits ab dem 1. Tag bezahlt werden müssen.
Also 1. Monat bv-frei.
Siehe dazu BMSVG-Fragen und Antwort-Protokoll Fragen 42 – 44.
LG