Re:r)

#17302
Martin
Teilnehmer

    Liebe(r) bibs!

    Ich nehme an, Du meinst ein Pendlerpauschale vom Wohnort zur Filiale nach Niederösterreich.
    Wenn der Dienstort weiter in Wien bleibt und der Dienstnehmert KM-Geld für Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und der Filiale erhält, kann er nicht noch zusätzlich eine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

    Anders wenn die Filiale zum neuen Dienstort wird, dann nur PP und keine KM-Gelder.
    Siehe auch https://www.bmf.gv.at/Steuer/RichtlinienSteuerrecht/Lohnsteuerrichtlinien_2002.pdf
    zu Werbungskosten, Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte

    Grüsse
    Martin