Re:Lohnerhöhung vorweggenommen

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#18773
Martin
Teilnehmer

    Liebe Marianne!

    EINE KV-Erhöhung schon vorab abgelten (z.B. bei Eintritt) sollte kein Problem sein solange er über dem KV ist. Dies sollte aber auch so im Dienstvertrag / bei der Gehaltserhöhung dokumentiert sein.
    Darüber hinaus gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen.
    (OGH 8 Ob A173/98v).
    Z.b. Beim obigen Urteil sollte es bei einer 40 % über KV-Bezahlung einen überschaubaren Zeitraum (max 3 Jahre) betreffen.