Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Rückzahlungsvereinbarung Ausbildungskosten › Re:KV Wirtschaftstreuhänder Ausbildungskosten
31.8.2006 um 21:21 Uhr
#18164
Hallo Ariane!
Der KV für WT schreibt vor das die Ausbildungskosten jedesmal einzeln vereinbart werden müssen. D.h. wenn es keine Vereinbarung gibt, dann auch keine Rückzahlungsverpflichtung.
Stell´ Dir vor, die WT-Dienstnehmer müssten jeden Kurs zurückzahlen. Es würden viel weniger Wirtschatstreuhänder DN in Kurse gehen. Die Wissens-Qualität in der Kanzlei würde sinken.
Deshalb auch die „einzelne“ Vereinbarung.
Grüsse
Martin