Re:KV Erhöhung Gastgewerbe

Startseite Foren Kollektivverträge KV Erhöhung Gastgewerbe Re:KV Erhöhung Gastgewerbe

#17662
Martin
Teilnehmer

    Bei den Löhnen für das Wiener Gastgewerbe ab 1.5.2005:

    Die tatsächlich bezahlten Löhne und Gehälter müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen.

    💡 Selbsterklärend.

    Schau Dir auch die Trinkgeldpauschale an, ob die passen.
    Spezialität im Gastgewerbe Arbeiter KV: 2 Monate Wartezeit für Anspruch auf Sonderzahlungen.
    14 Tage Probezeit können nicht verlängert werden, dafür auch nur 14 Tage Kündigungsfrist.