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24.1.2006 um 14:08 Uhr
#17366
Im Buch PV i.d. Praxis, Kapitel Sonderzahlungen / Jahressechstel:
Basis für die Berechnund des J6 sind die bereits zugeflossenen laufenden Bezüge. Dazu gehören:
Lohn, Gehalt, lfd. Prämien, LFD STEUERFREIE ZUWENDUNGEN gem § 3 EStG, lfd. geldwerte Vorteile (Sachbezüge) etc.
Also rauf aufs Lohnkonto mit allem was das Jahressechstel erhöht und die sonstigen Bezüge werden noch atraktiver! 😉
Grüsse
Martin