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26.11.2006 um 10:28 Uhr
#18594
Ob Du die Gleitzzeitvereinbarung kündigen darfst, sollte in der GLAZ Vereinbarung stehen. Einzelne Mitarbeiter heraus zu nehmen sollte bei Begründung nicht am Gleichheitsgrundsatz scheitern.
Sollte es sich um Teil-geschützte Mitarbeiter handeln mit: Betreuungspflichten, Eltzern- Hospizkaren wird es schwierig.
Sonst könnte man über eine Änderungkündigung denken.
lg
Martin