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Servus Patrick!
D.h. du rechnest mit einem Quartal als Gleitzeitperiode.
Nachdem ihr eine Betriebsvereinbarung mit einer max. zulässigen Tagesarbeitszeit von 10 Stunden habt, ist alles was drüber ist bereits sicher eine Überstunde (Abgeltung in Geld oder ZA 1:1,5). Bis zur (vollendeten) 10. Stunde wandert alles in den Gleitzeittopf.
Wenn sich am Ende des Quartals herausstellt, dass dein AD-MA einen Saldo von + 35 Stunden hat, müssen mE die 5 Stunden ausbezahlt werden (oder ZA 1:1,5), Rest von + 30 Stunden als GZ-Guthaben für das nächste Quartal.
Noch etwas: Die „durchschnittliche maximale wöchentliche Arbeitszeit“ (wo du mir freundlicherweise den Link reingestellt hast) ist eigentlich egal, weil es nur ein Anhaltspunkt dafür ist, um die im Link bezeichneten 39 Stunden nicht zu überschreiten. Entscheidend ist, dass die (einzelne) wöchentl. Arbeitszeit mit 50 Stunden (5×10 Std.) limitiert ist, alles was drüber ist, muss Überstunde sein und alles was in diesem Rahmen ist, kann als Gleitzeit abgerechnet werden.
So weit zu meinen Gedanken – hoffe, dass es dir weiter hilft – viel Glück bei der Umsetzung!
Schöne Grüße