Re:GF-Bezüge

#17488

Liebe Anna!

Welche Rechtsform hat das Unternehmen?

OEG und Geschäftsführer passen mir nämlich jetzt überhaupt nicht zusammen.

Bei der OEG stellt nämlich so ein „Geschäftsführergehalt“ (vermutlich sind die beiden angesprochenen Personen Gesellschafter) eine Gewinnverwendung dar!
Nur bei der GmbH fällt das unter Personalaufwand.

Vielleicht kannst du noch die Eigentumsverhältnisse präzisieren und die korrekte Rechtsform angeben – dann werden wir uns bemühen, eine seriöse Antwort zu erstellen.

LG