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29.11.2006 um 0:14 Uhr
#18626
Hallo Toni!
Diese Ansicht kann ich ehrlich gesagt nicht teilen.
Da ein „Fremdgeschäftsführer“ mangels beherrschendem Einfluss auf die Gesellschaft und damit persönlich abhängig ist, liegt mE ein echtes Dienstverhältnis vor, daher ab 1.1.2006 IE-pflichtig.
LG