Startseite › Foren › Abfertigung "Neu" › DV mit MVK Pflicht während Karenz › Re:Geringfügige Beschäftigung während Karenz
20.4.2006 um 13:57 Uhr
#17594
zusätzliche Frage–> Ist das gleich zu betrachten wenn nach Ende Karenz Elternteilzeit in Anspruch genommen wird?