Re:freiw. KM Geld

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#17642
Martin
Teilnehmer

    Servus Ulrike!

    Das freiw. KM Geld wird nur quartalsweise oder 1 x pro Jahr ausbezahlt.
    Bei Auszahlung unterschreibt der DN die freiwilligkeit, einmaligkeit.. der Zahlung.
    (siehe auch „Widerrufsvorbehalt bei freiwiligen Zuwendungen“ bei Arbeitsrecht für Arbeitgeber von RAUCH)
    Vorteil: Somit ein sonstiger Bezug. Wenn er ein hohes Sechstel infolge von Überstunden hat, kommt er mit nur 6% Steuer davon.

    Grüsse
    Martin