Startseite › Foren › Sonstiges › freiwilliges "km-Geld" › Re:freiw. KM Geld
4.5.2006 um 17:20 Uhr
#17642
Teilnehmer
Servus Ulrike!
Das freiw. KM Geld wird nur quartalsweise oder 1 x pro Jahr ausbezahlt.
Bei Auszahlung unterschreibt der DN die freiwilligkeit, einmaligkeit.. der Zahlung.
(siehe auch „Widerrufsvorbehalt bei freiwiligen Zuwendungen“ bei Arbeitsrecht für Arbeitgeber von RAUCH)
Vorteil: Somit ein sonstiger Bezug. Wenn er ein hohes Sechstel infolge von Überstunden hat, kommt er mit nur 6% Steuer davon.
Grüsse
Martin