Re:Entsendung SV

#19033
Martin
Teilnehmer

    Hallo DaVu!

    Lohnsteuerrichtlinien RZL 243
    Hier steht, dass die gesetzliche Pflichtversicherung (auch Ausland) zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählt.
    Der SV-lfd Teil bei den lfd. Bezügen abziehen, den SZ-Teil bei den sonstigen B.
    In manchen Staaten gibt es nur „laufende“ Bezüge. Unter Umständen kann dies im Entsendevertrag definiert werden um, wenn LSt in Ö, um das Jahressechstel optimal ausnutzen zu können.

    Zur Dokumentation:
    Ich lege die deutsche SV-Lohnverrechnung monatlich zum Akt. Sollte der Prüfer mehr Info wollen, könnte ich dies vom D-Steuerberater anfordern.