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16.4.2007 um 16:29 Uhr
#19015
Hallo Doris!
Das könnte so ablaufen:
Die Dienstnehmerin ist ein halbes Jahr in Karenz, danach geht sie in Elternteilzeit. Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes.
Eventuell Motivkündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag des Kindes.
Nach Ende des Elternteilzeitkündigungsschutz beginnt die Kündigungsfrist nach AngG bzw. Kollektivvertrag.