Re:Einberechnung Zulagen in 100% ÜZ

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#17363

Hallo Bri!

Du hast Recht – nur beim 50%igen ÜZ ist eine Vergleichsrechnung zwischen kollektivvertraglicher und Berechnung nach §10/(3) AZG zu machen und die günstigere Varinate für den DN heranzuziehen.

Da das AZG nur eine 50%igen Zuschlag kennt, ist die kv-liche Berechnung des ÜZ bei einem 100%igen Zuschlag sicher die günstigere Variante, daher ist die Lösung 1 richtig.

Liebe Grüße