Startseite › Foren › Laufender Bezug › Basis für die Berechnung des Überstundenzuschlages › Re:Einberechnung Zulagen in 100% ÜZ
19.1.2006 um 21:03 Uhr
#17363
Hallo Bri!
Du hast Recht – nur beim 50%igen ÜZ ist eine Vergleichsrechnung zwischen kollektivvertraglicher und Berechnung nach §10/(3) AZG zu machen und die günstigere Varinate für den DN heranzuziehen.
Da das AZG nur eine 50%igen Zuschlag kennt, ist die kv-liche Berechnung des ÜZ bei einem 100%igen Zuschlag sicher die günstigere Variante, daher ist die Lösung 1 richtig.
Liebe Grüße