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10.2.2006 um 23:51 Uhr
#17050
Teilnehmer
Liebe Sonja!
Folgende Lösungen wären denkbar:
Der Vorschuss ist bei der laufenden Gehaltsabrechnung in Abzug zu bringen.
Da kannst Du sofort den Vorschuss abziehen.
Der Vorschuss ist wie ein Dienstgeberdarlehen zu behandeln.
Hierbei müsste sich der Dienstgeber in die Reihe der Gläubiger einreihen.
Grüsse
Martin
P.S. Eigentlich sollte man die E-Card Gebühr aufrollen und auf Null stellen, da der Dienstnehmer die E-Card in 2006 nicht in Anspruch nehmen wird. 8)