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8.2.2006 um 21:39 Uhr
#17389
Guten Abend!
Schwer zu sagen, ob das eine Auswirkung hat. Für den DN wäre es auf jeden Fall dadurch sofort erkennbar, dass die Abrechnung unrichtig ist. Aber auch der DG hätte das daher viel früher erkennen müssen.
Vielleicht kann da ein Arbeitsrechtler von der WK weiterhelfen.
LG