Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Abfertigung › Re:Abfertigungsberechnung
26.9.2006 um 22:09 Uhr
#18259
Hallo Daniela!
Da UB und WR wird mit einem zwölftel des theoretischen Auszahlungsbetrages genommen. Somit eine Frage der bisherigen (Gewohnheitsrecht, bzw. Kollektivvertrag) Berechnung.