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25.7.2006 um 21:28 Uhr
#18055
Hallo Bibs!
Ergänzend zum Posting von R. Kraft sei vielleicht noch angemerkt, dass manche Kollektivverträge bei relativ kurzen Unterbrechungen (z.B. 90 Tage) eine Zusammenrechnung beider Dienstverhältnisse vorsehen.
Bitte daher vorher den KV durchforsten!
LG