Startseite › Foren › Laufender Bezug › Nachzahlung Umlagen GF › Antwort auf: Nachzahlung Umlagen GF
3.7.2018 um 14:20 Uhr
#26694
Martin
Teilnehmer
Das vergangene Jahr gehört „…eigentlich…“ korrigiert.
ABER: Wenn Du die Abgaben im jetzigen Jahr sanierst, wird sich wohl kaum ein GPLA Prüfer daran stoßen. Max. Verzugszinsen für verspätete Einzahlung verrechnen. Aber das wäre für alle ein erheblicher Aufwand.
lg Martn