Antwort auf: Gastgewerbe Angestellte/Arbeiter – Eintritt im Juni

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#26690
Martin
Teilnehmer

    Arbeiter: Haben erst einen SZ Anspruch nach 2 Monaten.

    Angestellte: Vor Ende der Probezeit würde noch nichts bezahlen.

    Weiters ist der Auszahlungszeitpunkt des Urlaubsgeldes: „bei Urlaubsantritt…“ und das wird jetzt wohl noch nicht der Fall sein.

    Achte auch auf das Jahressechstel: Es kann steuerlich besser sein, eine Sonderzahlung bei Neueintritt im Dezember zu zahlen. Bei den jetzigen Zinsen bei der Bank eine lohnende Überlegung.

     

    alles (un)klar?

    Martin