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3.7.2018 um 14:00 Uhr
#26690
Martin
Teilnehmer
Arbeiter: Haben erst einen SZ Anspruch nach 2 Monaten.
Angestellte: Vor Ende der Probezeit würde noch nichts bezahlen.
Weiters ist der Auszahlungszeitpunkt des Urlaubsgeldes: „bei Urlaubsantritt…“ und das wird jetzt wohl noch nicht der Fall sein.
Achte auch auf das Jahressechstel: Es kann steuerlich besser sein, eine Sonderzahlung bei Neueintritt im Dezember zu zahlen. Bei den jetzigen Zinsen bei der Bank eine lohnende Überlegung.
alles (un)klar?
Martin