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12.6.2018 um 16:09 Uhr
#26629
Dani S.
Teilnehmer
Hallo Martin!
Danke für Deine Antwort. Leider bin ich nun vollends verwirrt.
Es arbeiten nicht alle auch in der Nacht und die Nachtarbeit muss ich doch nur melden, wenn es mehr als sechs Nächte waren, oder? Mit welchem Paragrafen melde ich das dann?
Danke vielmals.
LG Daniela