Antwort auf: Wechsel vom Lehrling zum Arbeiter

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#25580
the brain
Teilnehmer

Hallo Ingrid,

ja das ist so.
Als Lehrling unterlag er dem Ausbildungsgesetz
Als Arbeiter nun dem EFZG Gesetz.

Mit Beginn Arbeiter hat er „neuen“ Anspruch.
Und wenn ihr die Arbeiter nach Kalenderjahr betrachtet, spielt das hier keine Rolle.
Es ist dieser Fall wie ein (Neu)Eintritt zu betrachten.

lg
hubert k.