Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Montagezulage – Entfernungszulage › Antwort auf: Montagezulage – Entfernungszulage
24.10.2006 um 20:50 Uhr
#18435
Hallo Viktoria!
Wenn die Montagezulage regelmäßig gebührt, gehört diese in die Durchschnittsberechnung für Urlaub, Feiertag, etc.
Die Entfernungszulage ist im Prinzip eine Aufwandsentschädigung, diese gehört nicht in die Durchschnittsberechnung.
Aber bitte auf alle Fälle noch im Kollektivvertrag nachschauen, ob diesbezüglich eine Vereinbarung getroffen worden ist!
LG von Elisabeth