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19.10.2006 um 7:38 Uhr
#18397
Dankeschön für die Auskünfte! Jedoch hab ich zur Antwort von Herrn Kraft eine Frage. Muss ich nun die Bezüge aufrollen? Das mit den laufenden Bezügen verstehe ich, aber ich bin mir nicht sicher wie das mit dem Aufrollen ist? Da im Auszahlungsmonat ja die Höchstbemessung überschritten wird.