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19.9.2006 um 7:41 Uhr
#18218
Hallo Sylvia!
Zuerst einmal: Wahlmöglichkeit wird es keine geben.
Aber: Ihr müsst abklären, ob euer Betrieb überhaupt in den Zuständigkeitsbereich des BAGS fällt. Welchem KV seid ihr bisher zugehörig gewesen (bzw. derzeit zugehörig)?
Tipp: Checke den § 2 BAGS durch, ob ihr überhaupt annähernd in seinen Geltungsbereich gehört. Oder Rückfrage beim Sozialministerium oder bei der Gewerkschaft der Privatangestellten.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen.
Liebe Grüße
Wolfi