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24.8.2006 um 12:59 Uhr
#18135
Der Abfertigungsanspruch richtet sich nach dem Ende des Dienstverhältnisses, somit wären es 3 ME.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem letztmöglichen Termin zum Ausspruch der Kündigung, in deinem Fall ist das der 15. September somit
bleibt es bei 4 Wochen Kündigungfrist zum Ende der Arbeitswoche
LG