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24.8.2006 um 1:12 Uhr
#18130
Kleine Ergänzung: Der maßgebliche Grenzwert für die Lohnsteuerbehandlung der Pensionsabfindung liegt mittlerweile nicht mehr bei Eur 9.300,-, sondern bei Eur 9.900,-.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft