Antwort auf: Krankenstand Ferialarbeiter

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#18106
Martin
Teilnehmer

    Hoffentlich kannst Du einen EFZ Rückerstattungsantrag bei der AUVA stellen. 🙂
    Sonst sehe ich es auch als befristetes DV, sofern du keine Klauseln drinnen hast.
    Für den Ferialarbeiter (echten) sehe ich folgendes Problem: bei dem langen Krankenstand wird er die Praxis für seine Ausbildung nicht bekommen.
    Unter Umständen muß er dies nachholen. (da soll er selber seine Schule fragen!)

    lG
    Martin