Antwort auf: DN von Österreich ins Ausland

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#18102
Martin
Teilnehmer

Liebe Sabine!

Wenn er von Ö nach D befristet entsendet wird, gilt weiter österreichisches Arbeitsrecht. SV bleibt, wenn E101 (Formular von Krankenkasse) in Österreich.
Lohnsteuer: Hängt ab, wie lange der DN in D bleibt, ob er für eine D-Zweigstelle arbeitet.
In der PV-Info Print Ausgabe hat es schon zwei ausführliche Artikel gegeben.

Pass noch auf die anderen Lohnnebenkosten auf.
Bei so wenigen Info´s möchte ich kein Allheil-Horoskop erstellen. 🙂

❗ Welche Feiertage gelten? Die des Entsende- (Ö), oder/und des Ziellandes (D)?
Eigentlich die österreichischen, aber der DN kann meist an den Ziellandfeiertagen auch nicht arbeiten…
Bei Entsendevertrag rechtzeitig drauf schaun, daß man´s weis wenn man´s braucht. 😉