Antwort auf: Arbeit während Urlaub

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#18068

Hallo!

Es ist doch möglich, dass der „alte DG“ auf einen Teil der Kündigungsfrist verzichtet, dh sehr wohl Kündigung durch den DN aber DV endet eben um diese zwei Wochen früher.

Ist sicher eine saubere Lösung.

Schöne Grüße von Elisabeth