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19.7.2006 um 21:44 Uhr
#18047
Hallo Sabine,
ich schließe mich deiner Meinung völlig an. Nach den ersten 6 Monaten des Dienstverhältnisses entsteht der Naturalurlaubsanspruch für das erste Urlaubsjahr bereits in voller Höhe. Daher kann man einen überaliquoten Urlaubskonsum normalerweise nicht rückverrechnen, außer in den beiden von dir genannten Fällen (fristlose Entlassung aus AN-Verschulden, unberechtigter vorzeitiger Austritt).
Schöne Grüße,
Clara