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Hallo Brigitte!
Ein VwGH Urteil gilt i.d. Regel für alle Krankenkassen.
Ich nehme an es ist unten stehender Beitrag:
Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 7/Juli 2006
Am 12.7.2006 fasste der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss zum (zuvor vom Bundesrat beeinspruchten) Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 (SVÄG 2006). Damit können Reisekostenvergütungen für freie Dienstnehmer nunmehr rückwirkend für Beitragszeiträume ab 1.5.2005 beitragsfrei behandelt werden.
Durch das SVÄG 2006 werden die entsprechenden Bestimmungen des ASVG (§ 49 Abs. 3 Z 1) dahingehend ergänzt, dass auch die Reisevergütungen freier Dienstnehmer (unter denselben Voraussetzungen wie für „echte“ Dienstnehmer) als beitragsfrei zu betrachten sind.
Für Beitragszeiträume ab 1.5.2005, in denen Reiskostenvergütungen beitragspflichtig abgerechnet wurden, können Sie daher eine Aufrollung durchführen. Korrigieren Sie bitte auch die entsprechenden Lohnzettel und übermitteln Sie diese noch einmal an die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse.